Die Fluggesellschaften der Lufthansa Group verlängern die Umbuchungsmöglichkeit bis zum 31. August 2021 gebührenfreie .

Aufgrund anhaltender Beeinträchtigungen durch das Corona Virus kommen wir Ihnen weiter entgegen, damit Sie Ihre Reisepläne noch flexibler gestalten können.

Alle unsere Tarife und Tickets sind umbuchbar, sowohl bei Kurz-, Mittel- und Langstrecken. Dies gilt für bestehende Buchungen, Neubuchungen, als auch für Flüge, die annulliert wurden.

Ein oder mehrere Flüge Ihrer Reise sind annulliert, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. Wann immer möglich, buchen wir Sie auf eine Alternative um. Sie können generell einmalig kostenfrei zum gleichen Ziel und in der gleichen Beförderungsklasse umbuchen. Die Umbuchung muss innerhalb des Zeitraums der Ticketgültigkeit (in der Regel ein Jahr ab ursprünglichem Abflugdatum) erfolgen. Kontaktieren Sie hierfür bitte möglichst zeitnah unser Service Center oder Ihr Reisebüro.

2. Für alle Tickets, die bis zum 31. Juli 2021 mit einem Reisedatum zwischen dem 01. Februar 2020 und 31. August 2021 ausgestellt wurden bzw. werden, ist außerdem eine Änderung der Beförderungsklasse, des Abflugs- oder Zielflughafens einmalig möglich*. Ihr Ticket behält weiterhin seinen Wert und Sie können dieses für eine neue Reise mit Reisebeginn bis 31. Juli 2022 zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Wenn Sie Beförderungsklasse oder Strecke ändern, wird das Ticket wird für diese Reise neu berechnet. Es können Aufzahlungen auf die höherwertige Beförderungsklasse oder Strecke anfallen. Kontaktieren Sie hierfür bitte bis 31. August 2021 unser Service Center oder Ihr Reisebüro.

Ihr Flug ist nicht annulliert und Sie möchten dennoch umbuchen:

1. Sie können Ihr Ticket generell einmalig gebührenfrei umbuchen. Aufgrund von Tarifdifferenzen kann eine Zuzahlung auf einen höherwertigeren Tarif erforderlich werden. Die Umbuchung muss vor dem ursprünglich geplanten Reisedatum erfolgen. Sie können Ihre Umbuchung unter Meine Buchungen einfach und schnell selbst vornehmen oder Ihr Reisebüro kontaktieren.

2. Für alle Tickets, die bis zum 31. Juli 2021 mit einem Reisedatum zwischen dem 01. Februar 2020 und 31. August 2021 ausgestellt wurden bzw. werden, ist eine Änderung der Beförderungsklasse, des Abflugs- oder Zielflughafens einmalig möglich*. Ihr Ticket behält weiterhin seinen Wert und Sie können dieses für eine neue Reise mit Reisebeginn bis 31. Juli 2022 zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Wenn Sie Beförderungsklasse oder Strecke ändern, wird das Ticket für diese Reise neu berechnet. Es können Aufzahlungen auf die höherwertige Beförderungsklasse oder Strecke anfallen. Kontaktieren Sie hierfür bitte bis 31. August 2021 unser Service Center oder Ihr Reisebüro.

Les voyageurs qui souhaitent reporter leur voyage initial, mais qui ne peuvent pas encore choisir une nouvelle date et/ou destination, ont la possibilité d'annuler leur réservation dans un premier temps. Leur billet reste dans le système comme un crédit jusqu'à ce qu'ils décident de faire une nouvelle réservation ("Ticket on hold"). La nouvelle réservation doit alors être effectuée avant le 31 août 2021 inclus - pour un nouveau début de voyage avant le 31 juillet 2022 inclus.

En savoir plus sur les options de changement de réservation

Nous savons tous qu'il est difficile de planifier un voyage d'affaires en ce moment. C'est pourquoi nous espérons que la prolongation des options de changement de réservation des compagnies aériennes de Lufthansa Group vous donnera, ainsi qu'à vos voyageurs, la tranquillité d'esprit nécessaire pour planifier vos prochains voyages, même en ces temps difficiles.

* Toutefois, des frais supplémentaires peuvent être occasionnés par les changements si, par exemple, la classe de réservation initiale n'est plus disponible lors du changement pour une autre date ou une autre destination.

** Exception : Les billets intérieurs en Allemagne ne peuvent pas être transformés en billets internationaux et vice-versa.

Neue Einreiseverordnung-Einreise nach Deutschland

Ab sofort gelten neue Regelungen für die Einreise nach Deutschland. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst:

 

- Vollständig Geimpfte oder Genesene benötigen ab sofort keinen negativen Covid-19 Test mehr und müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Dies gilt nicht für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten – hier gilt eine generelle Testpflicht vor der Einreise und eine 14-tägige Quarantänepflicht für alle Einreisenden.
- Nach Aufenthalt in einem einfachen Risikogebiet kann die Quarantäne mit dem weiterhin obligatorischen Covid-19 Test vor der Einreise vermieden werden. Auch hier brauchen vollständig Geimpfte oder Genesene keinen Covid-19 Test nachweisen.
- Um die Quarantäne rechtswirksam zu vermeiden, haben Sie die gesetzliche Pflicht, Ihren Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis bei der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) hochzuladen. In Ausnahmefällen können Sie die Nachweise innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nachreichen, müssen aber in diesem Fall bis zur Versendung in Quarantäne bleiben. Alternativ können Sie die Nachweise auch bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt digital oder per Brief nachreichen – hier gilt ebenfalls eine Quarantänepflicht bis zur Versendung.
- Der Test darf frühestens 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-, RT-LAMP- oder TMA-Test) vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen werden. Einen entsprechenden negativen Testnachweis oder ggf. ein Impf- oder Immunitätsnachweis müssen Sie vor Abflug und bei Einreise vorlegen.
- Die landesspezifischen Quarantäneregelungen entfallen ab sofort zugunsten der bundeseinheitlichen Regelung.(Digital Registration on Entry - DEA). La preuve peut également être fournie aux autorités sanitaires après l'entrée.
- Grenzpendler müssen sich nicht mehr über die Digitale Einreiseanmeldung registrieren..
- Sonstige Ausnahmen wie die vorzeitige Beendung einer möglichen Quarantäne am fünften Tag nach der Einreise aus Hochinzidenzgebieten durch einen negativen Testnachweis oder Ausnahmen für Geschäftsreisende bleiben bestehen.


Umsteigen in Frankfurt und München: Vereinfachte Regeln für Transitgäste Für Fluggäste, die auf einem internationalen Flug nach Deutschland reisen und einen Anschlussflug in ein Schengen-Land haben, gelten nun vereinfachte Regeln. Solange die Einreisebestimmungen des Ziellandes durch die Gäste erfüllt werden, ist ein Umsteigen in Deutschland (inklusive Einreise in den Schengen-Bereich) nun möglich. Voraussetzung sind ein bestätigtes Ticket für den Weiterflug innerhalb 24 Stunden und/oder eine andere Dokumentation für die Weiterreise. Die vorgeschriebenen Nachweise für einen negativen Covid-19 Test, eine Impfung oder eine Genesung sind weiterhin erforderlich (Ausnahme Non-Schengen nach Non-Schengen). Diese Regelung gilt nicht für Passagiere aus Virusvarianten-Gebieten.

En savoir plus sur l'entrée en Allemagne