Zusammenfassung der Vereinbarung über die Lohnerhöhungen in den privaten Sektoren, die durch sektorale Verträge geregelt werden, wie sie zwischen der UGTT und der UTICA am 01.01.2022 unterzeichnet wurde. 

Die Zuschläge setzen sich wie folgt zusammen:

Die Zuschläge

2022

2023

2024

Erhöhung des Grundgehalts

- Rate : 6,5%

- Referenzgehalt : 2019

- Datum des Inkraftretens : 01/12/2021

- Rate : 6,75%

- Referenzgehalt  : 2022

-Datum des Inkraftretens : 01/01/2023

- Rate : 6,75%

- Referenzgehalt  : 2023

- Datum des Inkraftretens : 01/01/2024

Erhöhung der festen und allgemeinen monatlichen Prämien, die in den Branchenvereinbarungen vorgesehen sind

- Rate : 6,5%

- Referenzprämien : 2019

- Datum des Inkraftretens : 01/12/2021

- Rate : 6,75%

- Referenzprämien : 2022

-Datum des Inkraftretens : 01/01/2023

- Rate : 6,75%

- Referenzprämien : 2023

- Datum des Inkraftretens : 01/01/2024

  • Vor diesem Abkommen unterzeichnete sektorale und interne Abkommen bleiben anwendbar.

  • Wenn die von den Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 gewährten Zuschläge niedriger sind als die in der Vereinbarung vorgesehenen, wird die Differenz den Arbeitnehmern mit Wirkung vom 01.12.2021 zugewiesen

  • Die Erhöhungen für 2022 sind nicht mit den Erhöhungen kumulierbar, die von den Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 gewährt wurden.

  • Diese Zuschläge gelten für Arbeitnehmer, die außerhalb der Lohntabelle bezahlt werden und für die in früheren Zusatzvereinbarungen zu den Branchenverträgen solche Zuschläge vorgesehen sind.

  • Es wird davon ausgegangen, dass die Erhöhungen ab der Veröffentlichung der Erlasse der neuen Gehaltstabellen im JORT gelten.

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Mourad Abdelmoula

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